Öffentlichkeitsarbeit
Veröffentlichung von Einsatzfotos und -daten
Auf unserer Homepage berichten wir ausführlich (also auch mit Bildmaterial) über unser Einsatzgeschehen.
Dazu haben wir uns aber selbst einen engen Rahmen gesteckt:
- Die Berichterstattung erfolgt nüchtern und sachlich.
- Es werden keine Namen genannt
- Fahrzeugkennzeichen werden unkenntlich gemacht.
- Es werden keine Fotos von Verletzten oder Toten veröffentlicht!
Es gibt mehrere Gründe, Fotos von Einsatzgeschehen zu machen und auch zu veröffentlichen:
Erstens sind die Fotos wichtig für die eigene Ausbildung, damit sich die Feuerwehrangehörigen ein Bild davon machen können, was sie im Einsatz erwartet und mit welchen Gefahren sie für sich selbst und andere rechnen müssen.
Des weiteren regen die veröffentlichen Fotos den einen oder anderen Betrachter auch zum Nachdenken an und wirken sich eventuell positiv auf persönliche Verhaltensweisen aus!
Einen wichtigen Aspekt möchten wir nicht unerwähnt lassen: Im Gegensatz zu Tageszeitungen oder Fernsehberichten, bei denen wir mehr oder weniger ungewollt schreckliche Bilder betrachten müssen, wird auf unseren Seiten niemand gezwungen sich Fotos von Einsatzgeschehen anzuschauen! Nur wer dies unbedingt möchte, kann sich die Fotos durch einen Klick ansehen! So lässt sich für direkt Betroffene leicht vermeiden, dass unschöne Erinnerungen wieder aufleben!
Wir hoffen hiermit zu einem besseren Verständnis für unsere Öffentlichkeitsarbeit, die im Übrigen auch von anderen Feuerwehren so gehandhabt wird, beizutragen.
Ihre Freiwillige Stadtfeuerwehr Güssing
Die Verwendung von Einsatzfotos ist ohne ausdrückliche Zustimmung des Urhebers nicht gestattet.
Bilderrechte der Stadtfeuerwehr Güssing / Bilddarstellungen, Information der Öffentlichkeit
Ansprechperson für die Anfragen der Bilder:
SBI Ing. Mario Unger m.unger@stadtfeuerwehr-guessing.at
HLM Johann Guttmann presse@stadtfeuerwehr-guessing.at
An dieser Stelle sei grundsätzlich darauf aufmerksam gemacht, dass rechtlich kein zwingender Grund besteht, eine Veröffentlichung von Einsatzfotos und Einsatzberichten zu unterlassen.
Das MedienG erlaubt die Veröffentlichung von Bildern und die Berichterstattung zur Information der Öffentlichkeit - allerdings unter strikter Wahrung der Persönlichkeitsrechte der oder des Betroffenen (nach § 78 Abs. 1 UrhG in Verbindung mit § 16 ABGB sowie § 43 ABGB in Verbindung mit § 16 ABGB) sowie unter der Beachtung des Schutzes des höchstpersönlichen Lebensbereiches nach Artikel 8 EMRK (Europäische Menschenrechtskonvention), kundgemacht in BGBl 210/1958 (Bundesgesetzblatt).
Soferne genau diese genannten gesetzlichen Bestimmungen durch gezeigte Einsatzbilder nicht verletzt werden, liegen keine Persönlichkeitsrechtsverletzungen vor und analog dem MedienG kann - unter der eben strikten Einhaltung der genannten Paragraphen - eine "öffentliche Berichterstattung über Geschehnisse des täglichen Lebens" vorgenommen werden